Gesellschaftsrecht · Veröffentlicht am 17.07.2026 · ~4 Min. Lesezeit

Erhöhung des Stammkapitals: wie und wann

Die Erhöhung des Stammkapitals ist eine gesellschaftsrechtliche Entscheidung, die das Unternehmen finanziell stärken oder die Beteiligung der Gesellschafter neu ordnen kann. Erfahren Sie, wann sie üblicherweise sinnvoll ist und wie sie formalisiert wird.

Was ist eine Erhöhung des Stammkapitals

Das Stammkapital stellt die Mittel dar, die die Gesellschafter der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Es zu erhöhen bedeutet, diesen Betrag anzuheben, verbunden mit dem entsprechenden Zufluss neuer Mittel oder der Einbeziehung bereits im Unternehmen vorhandener Werte. Es handelt sich um eine Änderung, die in der Regel von den Gesellschaftern beschlossen und durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung formalisiert werden muss.

Wann sie üblicherweise sinnvoll ist

Es gibt keine einheitliche Regel, aber einige Situationen sind häufig Anlass für eine Kapitalerhöhung:

  • Bedarf an Mitteln für Expansion oder Betriebskapital
  • Eintritt eines neuen Gesellschafters oder Investors
  • Stärkung der Vermögenslage für Beziehungen zu Banken und Lieferanten
  • Umwandlung von Gewinnen oder Gesellschafterforderungen in Kapital
  • Anpassung an vertragliche oder regulatorische Anforderungen

Formen der Einbringung

Die Erhöhung kann je nach Fall auf unterschiedliche Weise eingebracht werden. Üblich ist die Einbringung in Geld, sie kann aber auch mit Sachwerten, Rechten oder durch die Umwandlung von Forderungen erfolgen, die Gesellschafter gegen die Gesellschaft haben. In der Regel verdienen die Bewertung von Sachwerten und die Dokumentation von Forderungen besondere Aufmerksamkeit, da sie bei Prüfungen und künftigen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen häufig heikle Punkte sind.

Gesellschaftsrechtliche Vorsichtsmaßnahmen

Die Erhöhung verändert tendenziell das Beteiligungsverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Daher ist üblicherweise das Vorzugsrecht zu beachten, sofern anwendbar, sowie die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Beschlussform. Die korrekte Dokumentation der Entscheidung, des Betrags und der Herkunft der Mittel kann künftige Konflikte und Zweifel an der Wirksamkeit des Vorgangs vermeiden.

Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall muss individuell von einem Anwalt geprüft werden.

Häufige Fragen

Muss sich jeder Gesellschafter an der Kapitalerhöhung beteiligen?

Das hängt vom Fall und von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags ab. In vielen Gesellschaften wird den Gesellschaftern ein Vorzugsrecht eingeräumt, um sich an der Erhöhung im Verhältnis ihrer Anteile zu beteiligen. Beteiligt sich ein Gesellschafter nicht, verringert sich tendenziell sein prozentualer Anteil. Die konkreten Regeln variieren je nach Gesellschaftsform und Gründungsurkunde.

Ist es möglich, das Kapital mit Sachwerten statt mit Geld zu erhöhen?

In der Regel ja. Die Einbringung kann mit Sachwerten oder Rechten erfolgen, sofern diese ordnungsgemäß bewertet und in der Änderungsurkunde beschrieben werden. Diese Art von Vorgang erfordert üblicherweise Aufmerksamkeit hinsichtlich der Inhaberschaft, des zugewiesenen Wertes und etwaiger steuerlicher Auswirkungen, die von den konkreten Umständen abhängen.

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