Konflikte zwischen Gesellschaftern: vorbeugen und lösen
Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern sind häufig und bedeuten nicht immer das Ende des Geschäfts. Mit der richtigen Struktur lassen sich viele Konflikte vorbeugen oder lösen, ohne das Unternehmen zu gefährden.
Warum Konflikte entstehen
Gesellschaftsrechtliche Konflikte haben ihren Ursprung üblicherweise in nicht abgestimmten Erwartungen. Unterschiede über die Ausrichtung des Geschäfts, die Gewinnverteilung, den Austritt von Gesellschaftern, die Aufgabenverteilung und das Maß an Engagement gehören zu den häufigsten Ursachen. In der Regel gilt: Je weniger die Regeln zu Beginn formalisiert sind, desto größer ist tendenziell der Raum für künftige Meinungsverschiedenheiten.
Vorbeugung beginnt im Vertrag
Ein Großteil der Pattsituationen lässt sich in gut ausgearbeiteten gesellschaftsrechtlichen Dokumenten vorwegnehmen. Klare Klauseln verringern tendenziell Zweifelsbereiche. Üblicherweise ist es sinnvoll, unter anderem folgende Punkte vorzusehen:
- Regeln für Beschlussfassung und Quorum bei wichtigen Entscheidungen
- Kriterien für Gewinnverteilung und Entnahmen
- Bedingungen für Ein- und Austritt von Gesellschaftern
- Mechanismen zur Bewertung von Anteilen im Falle eines Austritts
- Formen der Lösung von Pattsituationen und etwaiger Entscheidungsblockaden
Die Rolle der Gesellschaftervereinbarung
Neben dem Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschaftervereinbarung Rechte und Pflichten, Governance-Regeln und Regeln des Miteinanders im Detail regeln. Sie ist üblicherweise ein nützliches Instrument, um heikle Themen mit größerer Tiefe zu behandeln, etwa Wettbewerbsverbot, Vertraulichkeit und Vorkaufsrecht beim Erwerb von Anteilen. Die Eignung hängt vom Profil und der Phase des Unternehmens ab.
Wege zur Lösung von Pattsituationen
Wenn der Konflikt bereits besteht, gibt es verschiedene Wege, die je nach Fall variieren. Die direkte Verhandlung ist üblicherweise der erste Schritt. Methoden wie die Mediation können helfen, die Beziehung und das Geschäft zu bewahren. In schwerwiegenderen Situationen kann es erforderlich sein, den Austritt eines Gesellschafters oder die teilweise Auflösung der Gesellschaft zu erörtern. Die Wahl hängt vom Grad der Verschlechterung und den Zielen der Parteien ab.
Häufige Fragen
Ist es möglich, einen Gesellschafter aus dem Unternehmen auszuschließen?
In bestimmten Fällen ja, aber es hängt vom Fall, von der Gesellschaftsform und von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Gesellschaftervereinbarung ab. Der Ausschluss erfordert üblicherweise einen Grund, etwa eine schwere Verletzung von Pflichten, sowie die Einhaltung eines angemessenen Verfahrens. Es handelt sich um ein heikles Thema, das in der Regel eine sorgfältige Prüfung der Umstände verdient.
Ist die Gesellschaftervereinbarung verpflichtend?
Sie ist nicht verpflichtend, aber üblicherweise empfehlenswert. Sie ergänzt den Gesellschaftsvertrag und erlaubt es, Regeln des Miteinanders, der Governance und der Konfliktlösung im Detail festzulegen. Unternehmen mit einer größeren Zahl von Gesellschaftern oder mit unterschiedlichen Interessen profitieren tendenziell von diesem Instrument, auch wenn die Notwendigkeit von jeder Situation abhängt.
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