Schenkung von Geschäftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
Die Schenkung von Geschäftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt ist ein gängiges Instrument in der Nachfolgeplanung. Zu verstehen, wie sie funktioniert, hilft dabei, die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten mit Umsicht zu organisieren.
Wie die Schenkung mit Nießbrauch funktioniert
Bei dieser Gestaltung schenken die Inhaber die Geschäftsanteile einer Gesellschaft den Erben, behalten sich jedoch den Nießbrauch vor. In der Regel bedeutet dies, dass die Schenker bestimmte Rechte behalten, etwa das Recht auf den Bezug von Früchten und häufig das Recht, an Entscheidungen teilzunehmen, während die Inhaberschaft auf die Beschenkten übergeht.
Warum sie in der Nachfolgeplanung genutzt wird
Die Maßnahme wird üblicherweise ergriffen, um die Übertragung des Vermögens noch zu Lebzeiten vorwegzunehmen, mit dem Ziel, die Nachfolge zu organisieren und in manchen Fällen künftige Streitigkeiten zu verringern. Die konkreten Wirkungen hängen von der Art und Weise ab, wie das Geschäft strukturiert wird.
Rechte, die üblicherweise vorbehalten werden
- Nießbrauchsrecht an den Früchten, etwa den ausgeschütteten Gewinnen
- Rückfallklauseln zugunsten des Schenkers
- Klauseln der Unveräußerlichkeit, Unpfändbarkeit oder Nichtgemeinschaftlichkeit, je nach Fall
- Regeln zum Stimmrecht und zur Verwaltung
Vorkehrungen bei der Strukturierung
Die Schenkung muss gesetzliche Grenzen beachten, etwa den Schutz des Pflichtteils der pflichtteilsberechtigten Erben. Beschränkende Klauseln und Bedingungen sollten mit Umsicht formuliert werden, da sie erhebliche Wirkungen und künftige Anfechtungen nach sich ziehen können.
Steuerliche Aspekte
Die Schenkung kann in der Regel Steuern auf die Übertragung auslösen, die je nach bundesstaatlicher Gesetzgebung und Fall variieren. Deshalb empfiehlt es sich, die steuerlichen Auswirkungen des Geschäfts vorab zu bewerten.
Häufige Fragen
Verliert der Schenker die Kontrolle über das Unternehmen, wenn er die Geschäftsanteile schenkt?
Nicht zwingend. Mit dem Nießbrauchsvorbehalt und besonderen Klauseln behält der Schenker häufig Rechte wie das auf den Bezug von Früchten und in vielen Fällen das Stimmrecht. Die Reichweite hängt davon ab, wie das Geschäft strukturiert wird.
Kann die Schenkung von Geschäftsanteilen das Erbe der Kinder beeinträchtigen?
Die Schenkung muss den gesetzlich für die pflichtteilsberechtigten Erben vorbehaltenen Teil beachten. Mit Rücksicht auf diese Grenzen vorgenommen, kann sie die Nachfolge organisieren; missachtet sie sie, kann sie angefochten werden. Jeder Fall erfordert eine eigene Prüfung.
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