Mahnverfahren: Wie man eine Forderung mit schriftlichem Nachweis eintreibt
Das Mahnverfahren ist ein prozessualer Weg, um von jemandem zu fordern, der über einen schriftlichen Nachweis der Schuld verfügt, jedoch ohne Vollstreckungstitel. In der Regel verläuft es tendenziell schneller als das gewöhnliche Erkenntnisverfahren.
Was das Mahnverfahren ist
Das Mahnverfahren ist ein in der Zivilprozessordnung vorgesehenes Verfahren für denjenigen, der über einen schriftlichen Nachweis einer Schuld verfügt, dieses Dokument jedoch für sich allein keine Kraft eines Vollstreckungstitels hat. Es dient zum Beispiel dazu, durch Dokumente belegte Beträge einzufordern, die die Verpflichtung nachweisen, ohne unmittelbar das gewöhnliche Verfahren zu verlangen.
Wann es in der Regel zulässig ist
In der Regel ist es zulässig, wenn der Gläubiger über ein Dokument verfügt, das das Bestehen der Verpflichtung nachweist, das sich jedoch nicht als außergerichtlicher Vollstreckungstitel einordnen lässt. Die Zulässigkeit hängt vom konkreten Fall und von der Prüfung des vorgelegten Dokuments ab.
- Zahlung einer Geldsumme
- Herausgabe einer vertretbaren Sache oder einer bestimmten beweglichen Sache
- Erfüllung einer Handlungs- oder Unterlassungspflicht
Wie das Verfahren in der Regel abläuft
Nach Vorlage der Klageschrift mit dem schriftlichen Nachweis kann das Gericht einen Beschluss erlassen, mit dem der Schuldner aufgefordert wird, innerhalb der gesetzlichen Frist zu zahlen oder die Verpflichtung zu erfüllen. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, wandelt sich das Dokument tendenziell in einen gerichtlichen Vollstreckungstitel um, was die Vollstreckung ermöglicht.
Die Rolle des Widerspruchs
Der Schuldner kann einen Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegen, um die Schuld zu bestreiten. In diesem Fall geht das Verfahren in der Regel in eine Beweisaufnahmephase über, die dem gewöhnlichen Verfahren ähnelt und in der die Parteien Beweise erbringen können.
Häufige Fragen
Dient jedes Dokument als schriftlicher Nachweis?
Nicht unbedingt. In der Regel wird ein Dokument akzeptiert, das das Bestehen der Verpflichtung nachweist, doch die Eignung hängt vom Fall und von der gerichtlichen Bewertung des vorgelegten Materials ab.
Ist das Mahnverfahren schneller als die gewöhnliche Forderungseintreibung?
Es verläuft in der Regel schneller, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, da sich das Dokument in einen Vollstreckungstitel umwandeln kann. Bei einer Verteidigung kann sich das Verfahren in die Länge ziehen.
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