Forderungseinzug zwischen Unternehmen: außergerichtliche und gerichtliche Wege
Das Geschuldete zu erhalten, erfordert eine Strategie. Der gerichtliche Weg ist nicht immer die erste Wahl – oft löst der außergerichtliche Einzug die Sache schneller und kostengünstiger.
Der außergerichtliche Weg
Bevor man klagt, lohnt es sich in der Regel, die direkte Lösung zu versuchen: förmliche Mahnung, Verhandlung und, sofern zulässig, den Protest des Titels. Diese Maßnahmen erhöhen den Zahlungsdruck, bewahren die Geschäftsbeziehung und sind zugleich schneller.
Der gerichtliche Weg
- Zahlungsklage: wenn kein Vollstreckungstitel vorliegt, zur Feststellung der Forderung;
- Vollstreckung: wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt (Vertrag, Scheck, Wechsel), mit dem Ziel der unmittelbaren Zahlung;
- Mahnverfahren: für Forderungen mit schriftlichem Nachweis ohne die Wirkung eines Vollstreckungstitels.
Wie man den Weg wählt
Die Entscheidung hängt von der Art des Dokuments ab, das die Forderung belegt, vom Betrag, vom Profil des Schuldners und von der Dringlichkeit. Eine anfängliche Prüfung vermeidet Zeitverlust und Kosten durch den falschen Weg.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, vor einer Klage einzumahnen?
In den meisten Fällen ja. Der außergerichtliche Einzug ist schneller und günstiger und löst die Sache häufig ohne gerichtliches Verfahren.
Was ist ein Vollstreckungstitel?
Es ist das Dokument, dem das Gesetz die Kraft zum unmittelbaren Einzug im Wege der Vollstreckung zuerkennt – etwa von Zeugen unterzeichnete Verträge, Schecks und Wechsel –, sodass die Phase der Feststellung der Forderung entfällt.
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