Unternehmenssanierung · Veröffentlicht am 17.07.2026 · ~4 Min. Lesezeit

Gerichtliche Sanierung: Wie sie funktioniert und wann sie in Betracht kommt

Die gerichtliche Sanierung ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument für Unternehmen in der Krise, die noch lebensfähig sind. Sie zu verstehen, hilft dem Unternehmer, Alternativen abzuwägen, bevor sich die Lage verschärft.

Was ist die gerichtliche Sanierung

Die gerichtliche Sanierung ist ein im Gesetz über die Sanierung von Unternehmen und die Insolvenz vorgesehenes Verfahren, das die Überwindung einer wirtschaftlich-finanziellen Krise ermöglichen soll, wobei die Tätigkeit, die Arbeitsplätze und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Anders als bei der Insolvenz ist das zentrale Ziel, das Unternehmen mittels eines mit den Gläubigern ausgehandelten Reorganisationsplans in Betrieb zu halten.

Welche Unternehmen sie beantragen können

Im Allgemeinen können Unternehmer und Handelsgesellschaften die gerichtliche Sanierung beantragen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, wie eine gewisse Dauer der ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeit und das Fehlen bestimmter Hindernisse. Das Gesetz sieht auch eine besondere Behandlung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen vor. Die Prüfung der Zulässigkeit hängt von der konkreten Situation jedes Unternehmens ab.

Wichtigste Phasen des Verfahrens

  • Antragsschrift mit dem Nachweis der Krise und der Lebensfähigkeit des Unternehmens
  • Zulassung der Verfahrensbearbeitung durch das Gericht und Ernennung des gerichtlichen Verwalters
  • Vorlage des Sanierungsplans innerhalb der gesetzlichen Frist
  • Prüfung und Abstimmung des Plans durch die Gläubiger, sofern Einwendungen bestehen
  • Gewährung der Sanierung und Zeitraum der Begleitung der Planerfüllung

Wirkungen des Antrags

Eine der wichtigsten Wirkungen ist die vorübergehende Aussetzung bestimmter Forderungen und Vollstreckungen gegen das Unternehmen für einen Zeitraum, was üblicherweise Luft für die Verhandlung mit den Gläubigern verschafft. Während des Verfahrens bleibt das Unternehmen im Allgemeinen unter der Verwaltung seiner Gesellschafter, wird jedoch fortan vom gerichtlichen Verwalter und vom Gericht überwacht.

Wann die gerichtliche Sanierung sinnvoll ist

Die gerichtliche Sanierung wird üblicherweise in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen eine erhebliche Krise durchlebt, aber noch eine Perspektive der Lebensfähigkeit und die Fähigkeit zur Reorganisation aufweist. In weniger schwerwiegenden Situationen können Alternativen wie die direkte Neuverhandlung mit Gläubigern oder die außergerichtliche Sanierung geeigneter sein. Die Wahl des Weges hängt von der fachlichen Analyse jedes Falls ab.

Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall muss individuell von einem Anwalt geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist die gerichtliche Sanierung dasselbe wie die Insolvenz?

Nein. Die gerichtliche Sanierung strebt an, das Unternehmen zu erhalten und ihm zu ermöglichen, die Krise zu überwinden, wobei die Tätigkeit aufrechterhalten wird. Die Insolvenz hingegen tritt ein, wenn sich die Fortführung als nicht lebensfähig erweist, und führt zur Liquidation des Vermögens zur Bezahlung der Gläubiger. Es sind unterschiedliche Verfahren, auch wenn sie durch dasselbe Gesetz geregelt werden.

Arbeitet das Unternehmen während der gerichtlichen Sanierung weiter?

In der Regel ja. Während der gerichtlichen Sanierung hält das Unternehmen normalerweise seine Tätigkeiten aufrecht, und die Verwaltung verbleibt bei den Gesellschaftern, unter Aufsicht des gerichtlichen Verwalters und des Gerichts. Gerade diese Kontinuität ist eines der zentralen Ziele des Instituts.

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