Geistiges Eigentum · Veröffentlicht am 17.07.2026 · ~4 Min. Lesezeit

LGPD im digitalen Marketing: E-Mail und Cookies

Digitales Marketing ist auf Daten angewiesen, und die LGPD hat Regeln dazu eingeführt, wie diese erhoben und genutzt werden dürfen. Einwilligung, Cookies und E-Mail-Marketing zu verstehen, hilft dabei, sicherere Kampagnen zu gestalten.

Was die LGPD vom Marketing verlangt

Das Allgemeine Datenschutzgesetz (LGPD) legt fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage benötigt und Grundsätze wie Zweckbindung und Transparenz beachten muss. Im Marketing beeinflusst dies üblicherweise alles von der Kontaktgewinnung bis zum Versand von Kampagnen.

Einwilligung und andere Rechtsgrundlagen

Die Einwilligung ist eine der vorgesehenen Rechtsgrundlagen, aber nicht die einzige. In bestimmten Kontexten kann das sogenannte berechtigte Interesse herangezogen werden, stets nach sorgfältiger Prüfung. Die geeignete Grundlage hängt vom Zweck und der Art der verarbeiteten Daten ab.

E-Mail-Marketing

Beim Versand kommerzieller Mitteilungen empfiehlt es sich in der Regel, Klarheit über die Herkunft der Kontakte zu haben und eine einfache Abmeldemöglichkeit anzubieten. Aufzuzeichnen, wie die Daten gewonnen wurden, kann helfen, die Rechtskonformität nachzuweisen.

Cookies und Tracking

  • Die Nutzung von Cookies dem Besucher klar mitteilen
  • Zwischen notwendigen Cookies und Marketing-Cookies unterscheiden
  • Dem Nutzer, sofern zutreffend, die Verwaltung seiner Präferenzen ermöglichen
  • Die Entscheidungen zur Erhebung und Nutzung von Navigationsdaten dokumentieren

Best Practices für die Rechtskonformität

Eine zugängliche Datenschutzerklärung bereitzuhalten, die verwendeten Rechtsgrundlagen zu dokumentieren und die Praktiken regelmäßig zu überprüfen, sind üblicherweise nützliche Schritte. Die Anpassung hängt jedoch von der Größe des Betriebs und dem Umfang der verarbeiteten Daten ab.

Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall muss individuell von einem Anwalt geprüft werden.

Häufige Fragen

Benötige ich eine Einwilligung, um E-Mail-Marketing zu versenden?

Die Einwilligung ist nicht immer die einzige mögliche Grundlage, aber sie ist in diesem Kontext sehr bedeutsam. In der Regel ist es ratsam, Klarheit über die Herkunft der Kontakte zu haben und eine Abmeldemöglichkeit anzubieten.

Braucht jede Website einen Cookie-Hinweis?

Websites, die Cookies über das strikt Notwendige hinaus verwenden, informieren üblicherweise den Nutzer und ermöglichen, sofern zutreffend, die Verwaltung der Präferenzen. Der genaue Bedarf hängt von der Art des Cookies und dem Zweck ab.

Brauchen Sie Beratung zu diesem Thema?

Dieser Beitrag ist informativ. Für eine Beratung zu Ihrem Fall sprechen Sie mit unserem Team.