Aufteilung zu Lebzeiten und der Pflichtteil: Vorkehrungen, um Anfechtungen zu vermeiden
Die Aufteilung zu Lebzeiten kann eine effiziente Form sein, die Nachfolge zu organisieren, sofern sie den den notwendigen Erben vorbehaltenen Pflichtteil wahrt. Mit fachlicher Sorgfalt durchgeführt, verringert sie in der Regel Streitigkeiten.
Die Aufteilung des Vermögens noch zu Lebzeiten vorwegzunehmen, mittels Schenkungen, ist eine Strategie, die viele Familien wählen, die ihre Nachfolge organisieren möchten. Gut durchgeführt kann diese Maßnahme Berechenbarkeit schaffen. Ohne die gebotenen Vorkehrungen durchgeführt, kann sie jedoch Quelle künftiger Anfechtungen sein.
Was Aufteilung zu Lebzeiten bedeutet
Aufteilung zu Lebzeiten bedeutet, allgemein gesprochen, Vermögenswerte den künftigen Erben noch zu Lebzeiten des Eigentümers zu übertragen, in der Regel mittels Schenkungen. Häufig ist zum Beispiel die Schenkung von Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen, oft unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Schenkers.
Der Nießbrauchsvorbehalt ist ein häufiges Mittel: Er erlaubt es der Person, das Eigentum zu übertragen, in der Regel jedoch das Recht zu behalten, den Vermögenswert zu nutzen und dessen Erträge zu Lebzeiten zu erhalten. Dies bringt die Planung in der Regel mit der Sicherheit des Schenkers in Einklang.
Die Grenze des Pflichtteils
Der heikelste Punkt der Aufteilung zu Lebzeiten ist die Wahrung des Pflichtteils (legítima). Das Gesetz behält den notwendigen Erben einen Anteil des Vermögens vor, über den nicht frei zum Nachteil dieser Erben verfügt werden kann. Freier verfügen kann die Person nur über den sogenannten verfügbaren Teil.
Wenn eine Schenkung unzulässig in den Pflichtteil eingreift, kann sie angefochten und je nach Fall angepasst oder für nichtig erklärt werden. Deshalb ist die sorgfältige Berechnung dessen, was verschenkt werden darf, wesentlich, damit sich die zu Lebzeiten getroffene Organisation nicht später in einen Streit verwandelt. Ebenso ist auf die Behandlung von Erben derselben Klasse zu achten, denn ungleiche Schenkungen können, wenn sie nicht ordentlich erläutert werden, den Eindruck einer Bevorzugung erwecken und Streitigkeiten nähren.
- Bestimmen, wer die notwendigen Erben sind
- Den verfügbaren Teil vom Pflichtteil unterscheiden
- Die Zweckmäßigkeit eines Nießbrauchsvorbehalts bewerten
- Den Anfall von Steuern, etwa des ITCMD, bei der Schenkung berücksichtigen
- Jeden Akt korrekt formalisieren, um Risiken zu verringern
Vorkehrungen, die einen Unterschied machen
Die Aufteilung zu Lebzeiten umfasst rechtliche, vermögensrechtliche und familiäre Aspekte, die zusammen analysiert werden müssen. Eine angemessene Dokumentation, die Wahrung der gesetzlichen Grenzen und, sofern einschlägig, die Beachtung der Gleichbehandlung unter den Erben sind in der Regel entscheidende Faktoren für die Sicherheit des Vorgangs.
Ebenso ist zu bedenken, dass die Übertragung von Vermögen in der Regel den Anfall des ITCMD (Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação, auf Schenkungen anwendbare Landessteuer) mit sich bringt. Wie der Vorgang durchgeführt wird, muss diesen Aspekt berücksichtigen, stets im Rahmen dessen, was die Gesetzgebung erlaubt.
Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson.
Häufige Fragen
Kann ich mein gesamtes Vermögen zu Lebzeiten an die Kinder verschenken?
In der Regel ist es möglich, die Aufteilung durch Schenkung vorwegzunehmen, aber es ist der Pflichtteil der notwendigen Erben zu wahren und die gesetzlichen Formvorschriften sind zu beachten. Schenkungen, die die Grenzen überschreiten, können angefochten werden. Die Bewertung hängt vom Fall ab.
Was ist der Nießbrauchsvorbehalt?
Es ist ein Mittel, mit dem der Schenker das Eigentum am Vermögenswert überträgt, in der Regel jedoch das Recht behält, ihn zu nutzen und seine Erträge zu Lebzeiten zu erhalten. Es wird in der Planung häufig eingesetzt, aber seine Anwendung ist im Einzelfall zu bewerten.
Vermeidet die Aufteilung zu Lebzeiten das Nachlassverfahren?
Sie kann die Übertragung bestimmter Vermögenswerte vereinfachen, beseitigt aber nicht zwangsläufig die Notwendigkeit künftiger Verfahren für das übrige Vermögen. Die Wirkungen hängen davon ab, wie die Aufteilung strukturiert ist.
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